News
Marketing
Social Media mausern sich zu Infozentralen: Ob Facebook, Google+ oder Twitter: Immer mehr Internetnutzer sind in mindestens einem sozialen Netzwerk angemeldet. Das können Ärzte für sich nutzen. Denn über kaum ein Medium lassen sich mehr Patienten erreichen. Fast ein Viertel (23 Prozent) der Internetnutzer in Deutschland verbringen ihre Online-Zeit in sozialen Netzwerken, wie der Branchenverband Bitkom auf Basis einer Erhebung des Marktforschungsunternehmens comScore berichtet. Vor einem Jahr waren es erst 14 Prozent. In der Altersklasse unter 30 Jahren sind sogar 92 Prozent in einem oder mehreren Netzwerken angemeldet. In der Generation 50 plus sind es etwa 55 Prozent. Fast 60 Prozent nutzen die sozalen Netzwerke täglich. Das am meisten genutzte Netzwerk ist Facebook, 45 Prozent der Befragten gaben an, in diesem Netzwerk aktiv zu sein. Mehr als jeder Vierte (28 Prozent) nutzt die Netzwerke auch als Informationskanal. Gerade dieses Verhalten von Nutzern kann auch für Ärzte interessant sein, die darüber nachdenken, sich mit ihrer Praxis in einem solchen Netzwerk anzumelden. Denn so können sie mit einem Praxis-Auftritt, etwa bei Facebook, eine große Zahl von Patienten erreichen und über aktuelle Veränderungen der Praxis, etwa Sprechstundenzeiten, Urlaub, Notdienst oder auch über aktuelle Themen wie Grippeimpfung oder Allergien informieren. (Quelle: Ärzte Zeitung, 29.02.2012)
"Gesundheitsfördernd" - keine Werbung ohne Nachweis. Wer bei der Werbung fpr ein Produkt die Gesundheitsförderung anspricht, muss diese Belegen. Mit der gesundheitsfördernden Wirkung eines Nahrungsergänzungsmittels darf nur geworben werden, wenn diese wissenschaftlich bewiesen ist. Das geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Darin vertritt das Gericht die Auffassung bei gesundheitsbezogenen Aussagen bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher darauf vertraue und daher ärztlichen Rat nicht oder zu spät suche. Das Urteil könnte auch Ärzte betreffen, die Nahrungsergänzungsmittel anbieten, etwa in einem praxisparallelen Zentrum.Die Richter forderten, dass die gesundheitsfördernde Wirkung beispielsweise in Studien, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurden, nachgewiesen wird. Das OLG verwies außerdem darauf, dass auch das europäische Recht Werbung mit nicht erwiesenen medizinischen Wirkungen verbiete. (Quelle: Ärzte Zeitung, 09.02.2012)
Medizin
Herzfrequenzmesser für unterwegs: Mit der App Cardiograph lassen sich Patienten leicht animieren, regelmäßig ihren Puls zu messen - ohne medizinisches Zusatzgerät. Dabei ähnelt die App, die es für iPhone und iPad, aber auch als Android-Version gibt, optisch und akustisch einem Herzfrequenzmesser aus der Klinik. Es wird direkt in dem Programm aber der deutliche Hinweis gegeben, dass es sich natürlich nicht um ein medizinisches Gerät handelt. Dennoch könnten Ärzte mit dem Programm Patienten animieren, regelmäßig ihren Puls im Blick zu behalten. Zunächst muss der Butzer allerdings ein Profil anlegen. In diesem Profil werden die Messdaten dann automatisch bespeichert. Betätigt der Nutzer dann den Start-Button und legt seinen Finger - am besten den Zeigefinger - auf die Kamera von Smartphone oder iPad, wird der Pulsschlag gemessen. Während der Messung schreibt die Messnadel auf dem virtuellen Endlospapier dann ähnlich wie bei medizinischen Frequenzmessern mit. Die Grafiken samt Durchschnittswert werden automatisch gespeichert. (Quelle: Ärzte Zeitung, 01.03.2012)
Forschungspreis für Seltene Erkrankungen verliehen: Den mit 50.000 Euro dotierten Eva Luise Köhler Forschungspreis für Seltene Erkrankungen haben in diesem Jahr der Kinderarzt Dr. Oliver Semler und sein interdisziplinäres Team von der Universitätsklinik Köln erhalten. Die Forscher haben eine bisher unbekannte Form der Glasknochenkrankheit entdeckt. Der Forschungspreis ist eine Initiative der Eva Luise und Horst Köhler Stiftung in Kooperation mit der Allianz chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE). Damit soll die Erforschung Seltener Erkrankungen gefördert werden. (Quelle: Ärzte Zeitung, 29.02.2012)
MFA werden zur Impfassistenten: Medizinische Fachangestellte (MFA) können sich über das Bildungswerk für Gesundheitsberufe e.V. nun berufsbegleitend zur Impfassistentin weiterbilden. Der Fernlehrgang beinhaltet Module, die sich die MFA im Selbststudium aneignen könnten sowie zwei praktische Seminartage samt Abschlussprüfung, berichtet das Bildungswerk. Ziel der Weiterbildung sei, die Impfberatung und das Impfmanagement in den Praxen zu verbessern. Zum einen, um die Impflücken gerade bei Erwachsenen zu schließen, aber auch, um positive Effekte auf den Praxisumsatz zu erzielen. Zum Fernlehrgang gehört ebenso das Thema Reiseimpfung. Die Seminare starten Ende März. (Quelle: Ärzte Zeitung, 21.02.2012)
IGeL decken Mängel der Kassenversorgung auf: Die Mehrheit der Psychotherapeuten bieten keine Selbstzahlerleistungen an. Viele haben gar keine Kapazitäten dafür. Das zeigt eine Umfrage. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bei GKV-Versicherten sind wieder verstärkt im Gespräch, seit der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDS) und der GKV-Spitzenverband das Online-Portal www.igel-monitor.de ins Leben gerufen haben. Sogar mehrere KVen haben sich mittlerweile zu Wort gemeldet. Sie beklagen die Stigmatisierung der IGeL. Bei Psychotherapeuten spielen IGeL, anders als bei manchen Facharztgruppen, keine große Rolle. Mehr als 2500 Psychologische Psychotherapeuten und Konder- und Jugendlichenpsychotherapeuten seien befragt worden, berichtet Best. Das Ergebnis: Nur ein Viertel der Psychotherapeuten rechne überhaupt IGeL ab. Dabei erzielen die Therapeuten durchschnittlich nur 4,6 Prozent ihres Praxisumsatzes mit IGeL. (Quelle: Ärzte Zeitung, 20.02.2012)
Personal
Hälfte der Klinikstellen nicht adäquat besetzt: Mehr als jede zweite Stelle in einem Krankenhaus wird derzeit mit einem Kandidat besetzt, der das ursprünglich ausgeschriebene Anforderungsprofil nicht erfüllt. Das ergab eine nicht repräsentative Befragung der Personalberatung Rochus Mummert unter Personalverantwortlichen deutscher Krankenhäuser. Bei zu besetzenden Arztstellen dauere die Suche nach passenden Bewerbern zudem überdurchschnittlich lange. "Bei jeder vierten in einem Krankenhaus zu besetzenden FÜhrungsposition vergeht laut Aussage der Klinikmanager von der Stellenausschreibung bis zur endgültigen Entscheidung für einen Bewerber mehr als ein halbes Jahr", kommentiert Oliver Heitz, Personalberater bei Rochus Mummert Healthcare Consulting. (Quelle: Ärzte Zeitung, 23.02.2012)
Wirtschaft
Hausarztverträge machen Hausärzte attraktiv: Es lohnt sich wieder Hausarzt zu werden. Planbarkeit, ein starker Fokus auf Qualität und fehlende Repressionen: Das macht den Hausarztbesuch attraktiv. "Unser Job ist mit den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung deutlich attraktiver geworden", wirbt Dr. Stefan Bilger, Allgemeinarzt aus Dossenheim, bei einer Podiumsdiskussion in Heidelberg, um Nachwuchs. Als wichtigste Vorteile nennt er: ökonomische Planbarkeit, Qualitätszirkel und keine Repressionen. (Quelle: Ärzte Zeitung, 02.03.2012)
Bayer restrukturiert seine HealthCare-Sparte: Künftig gibt es eine neue Geschäftseinheit "Radiology and Interventional", in die die Bayer-Tochtergesellschaft Medrad Inc. mit dem Kontrastmittelgeschäft der Pharmaceuticals-Division von Bayer HealthCare eingeht. Das Unternehmen Bayer HealthCare bündelt die Aktivitäten der Division Animal Health, Pharmaceuticals, Consumer Care und Medical Care und beschäftigt weltweit über 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Quelle: Ärzte Zeitung, 01.03.2012)
Spezialärzte: Kooperation oder Konkurrenz? Bereits jetzt gibt es Steit um die Spezialärzte. Kliniken, niedergelassene Ärzte und Kassen klären noch die Fronten untereinander. Das Motto "Wer kann, der darf", stößt bei den Kassen auf wenig Gegenliebe. Sie fürchten Mengenausweitungen. Das Versorgungsstrukturgesetz bietet Ärzten viele neue Möglichkeiten, an der Grenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung tätig zu werden. Wenn es um die ambulante Spezialärztliche Versorgung nach Paragraf 116b SGB V geht, sind die Fronten und Allianzen zwischen den Selbstverwaltungspartnern aber alles andere als klar. Krankenhäuser sehen niedergelassene Ärzte bei dieser Neuregelung im Vorteil. Chancen und Risiken deehen die Selbstverwaltungspartner in den neuen Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten bei der vor- und nachstationären Behandlung nach Paragraf 115a SGB V. (Quelle: Ärzte Zeitung, 29.02.2012)
Gretchenfrage: Kooperation oder Einzelkampf? Gemeinschafts- oder Einzelpraxis? Das ist nicht nut eine Frage der persönlichen Einstellung. Die Praxiskonstellation hat auch Auswirkung auf die Suche nach einem Nachfolger - und den Praxiswert. Niedergelassene Ärzte, die in einer Einzelpraxis tätig sind, sollten die Umwandlung in eine Gemeinschaftspraxis prüfen. Ein solcher Schritt kann die Erlössituation der Praxis verbessern, ist aber vor allem mit Blick auf einen späteren Verkauf sinnvoll. Darauf hat der Praxisberater Oliver Frielingsdorf, Geschäftsführer der Frielingsdorf Consult in Köln, aufmerksam gemacht. "Das erhöht die Chance, die Praxis zu einem höheren Preis abzugeben", sagt Frielingsdorf. (Quelle: Ärzte Zeitung, 25.02.2012)
